Hygienekonzept

Hygienekonzept

Busreisen in Bayern sind wieder erlaubt. Folgende Bestimmungen gelten zum aktuellen Stand (21. Mai 2021):

Testpflicht:

  • Fahrgäste müssen vor Fahrtantritt einen vor maximal 24 Stunden vorgenommenen negativen Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest) vorlegen.
  • Vollständig Geimpfte (abschließende Impfung vor mind. 14 Tagen) oder Genesene (mind. 28 Tage und max. 6 Monate alter positiver PCR-Test) sind von den Testpflichten ausgenommen.
  • Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass Kinder bis zum 6. Geburtstag von der Testpflicht ausgenommen sind. ( § 1 Absatz 3 der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)

Maskenpflicht:

  • Alle Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung komplett befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen.
  • Für das Fahrpersonal sowie Kontroll- und Servicepersonal gilt, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Sonstige Hygienevorschriften:

  • Der Konsum von Alkohol ist verboten
  • Betriebliches Hygienekonzept muss vorhanden sein (keine Mitführungspflicht)
  • Regelmäßige Lüftung der Fahrzeuge (Lüftungskonzept)
  • Ein- und Ausstieg erfolgt nach einem vorgegebenen Muster
  • Kontaktdaten zur Nachverfolgung müssen erfasst und 4 Wochen lang aufbewahrt werden.

Belegung / Abstand:

  • Es bestehen keine Beschränkungen in Bezug auf die Höchstbelegung.
  • Es bestehen keine konkreten Abstandsvorschriften. Der Bus darf voll besetzt werden.

 

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen! Selbstverständlich setzen wir alle aktuell gültigen Hygieneanforderungen bei unseren Reisen um. Im nachfolgenden Video finden Sie weitere Informationen. Bitte beachten Sie dabei, dass das Video Stand 2020 ist und die Bestimmungen laufend angepasst werden.  (Vielen Dank an den Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen).